„Un wenn de amme Chrüzweg stohsch
Un
nüme weisch, wo’s ane goht,
halt
still, und frog di Gwisse z’erst,
‚s cha
dütsch gottlob! Un folg sim Rot.
J. P.
Hebel
„Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen“,
weiß der Volksmund. „Nach bestem Wissen und Gewissen“ lautet eine
Redewendung. Die „Gewissensfreiheit“ unbedingt zu achten, gilt
allgemein als Konsens.
Wir alle
kennen das „schlechte Gewissen“. Jeder hat es schon gehabt, oder
auch „Gewissenbisse“. Am Abend des Tages halten wir vielleicht „Gewissenserforschung“.
Eine
gut-traditionelle Auffassung nennt das Gewissen die Stimme Gottes in
unserem Innern, eine Stimme, die uns sagt, was gut und bös ist, richtig
und falsch, annehmbar und verwerflich.
Aber ist
das Gewissen ein ganz sicherer Maßstab für Gut und Bös? Kann das
Gewissen nicht sehr grobmaschig und löchrig sein? Der eine pfeift auf
sein Gewissen, den anderen plagt es. (Skrupelanten machen aus jeder
Mücke einen Elefant.)
Ist das
Gewissen nicht zu einem guten Teil auch Produkt menschlicher Erziehung?
Wir
können das, was uns das Gewissen zuflüstert, geflissentlich überhören,
es beiseiteschieben. Wir können das Gewissen zum Schweigen bringen. Wir
können uns dem, was es uns zuraunt, entziehen.
Menschen
sind aus Treue zu ihrem Gewissen gestorben (z.B. der Lordkanzler Thomas
Morus, Franz Jägerstätter, die Geschwister Scholl und viele andere).
Andere haben seinen Spruch in den Wind geschlagen und tun es auch heute
noch.
Manch
einer schüttelt das Gewissen gleichsam ab, weil es unbequem ist. Andere
möchte es auf keinen Fall entbehren und missachten, weil es für sie wie
eine innere Uhr ist, ein Kompass, eine Art Navi, und Orientierung gibt
angesichts der vielen Wege und Möglichkeiten, weil es Sinn und Ziel
zeigt in den Wirren des Lebens, im Durcheinander der Zeit und in der
Komplexität der Entscheidungen. Das Leben besteht aus Entscheidungen.
Manchmal kann man nur das kleine Übel wählen.
Im
Bundestag wird manchmal bei ethischen Fragen der Fraktionszwang
aufgehoben, und zwar dann, wenn das, worum es geht, eine „Gewissensentscheidung“ genannt wird. – Aber warum entscheidet der
eine so und der andere so? Hat der eine sich vielleicht nicht genügend
informiert? Hat er nicht genug geprüft?
Wir
sprechen auch von „Gewissensbildung“. (Angestellte einer Bank
werden geschult, Fälschungen zu erkennen, einen echten Fünfziger von
einem falschen zu unterscheiden.)
Nach
welchen Kriterien bilden wir unser Gewissen? Erziehung? Hören auf das
Wort Gottes? Gottes Gebote? Lehre der Kirche? Ratschläge anderer
Menschen?...
Die reife
Gewissensentscheidung kann niemandem abgenommen werden. Wer sich auf
sein (gebildetes) Gewissen beruft, für den ist es „letzte Instanz“.
Die
Stimme des Gewissens ist nicht nur und nicht zu allererst Ankläger,
unbarmherziger Aufpasser oder gnadenloser Richter.
Wo das
Gewissen als „Stimme Gottes“ verstanden wird, da ist es Ermutigung,
Hilfe und Orientierung auf dem Lebensweg und auf dem Weg zu Gott.
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